Gemeinde Schönbrunn
Wir dürfen die Grundstückseigentümer wieder auf die Verpflichtung zur Schneeräumung und zum Streuen auf Gehwegen und Gehbahnen hinweisen.
Die detaillierten Regelungen finden sich in den „Verordnungen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“. Den
ausführlichen Text können Sie auf der Internetseite der VG Burgebrach nachlesen.
Die Schneeräumpflicht erstreckt sich werktags auf die Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Bei Glätte sind die Sicherungsflächen mit einem geeigneten abstumpfenden Mittel (z. B. Sand, Splitt) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.
Räum- und Sicherungsmaßnahmen sind so oft zu wiederholen, wie sie zur Verhütung von Gefahren erforderlich sind. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind
neben der Gehbahn oder auf dem eigenen Grundstück so zu lagern, dass der Verkehr dadurch nicht gefährdet oder erschwert wird.
Im Einzelfall können weitere Sicherungsmaßnahmen notwendig sein, z.B.:
- Maßnahmen zur Vermeidung von Dachlawinen
- Beseitigung von Schneemassen auf dem Dach
- Beseitigung von Eiszapfen an Dachvorsprüngen
Wer seine Pflichten nicht nachkommt, muss mit Schadensersatzansprüchen von geschädigten Personen rechnen. Die Erledigung dieser Arbeiten liegt deshalb im eigenen Interesse.
Denken Sie bitte auch daran, dass die Arbeiten unseres gemeindlichen Winterdienstes durch falsch parkende Autos und überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern erheblich erschwert werden.
Sammlungsaufruf für die Gemeindearchive Burgebrach und Schönbrunn
Haben Sie zuhause noch alte Briefe, Postkarten, Fotos, Karten, Plakate oder Tagebücher aus der Zeit Ihrer Eltern, Großeltern, Urgroßeltern etc…? Sind Sie Mitglied in einem ortsansässigen Verein, haben dort eventuell eine Verantwortungsposition bekleidet und auf Ihrem Dachboden ruhen jahrzehntealte Vereinsunterlagen? Möglicherweise lauert darunter ein ortshistorischer Schatz, den es für die kommenden Generationen zu wahren lohnt. Oder leiten Sie ein ortsansässiges Unternehmen und haben keine Möglichkeit, Ihr Firmenarchiv dauerhaft zu bewahren?
Die Gemeindearchive von Burgebrach und Schönbrunn freuen sich sehr, Ihnen anbieten zu können, Ihre für die Ortsgeschichte wertvollen Unterlagen zu begutachten und gegebenenfalls dauerhaft ins Archiv zu übernehmen. Beide Archive werden vom Verein für Kommunale Archivpflege imLandkreis Bamberg (www.archive-landkreis-bamberg.de) betreut.
Wenn Sie Ihre Schätze mit uns teilen möchten, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen und auf diese Weise eventuell einen lebendigen Beitrag zur Bewahrung der Geschichte ihrer Heimatgemeinde leisten.
Wir kümmern uns dann um die Erschließung, Nutzbarmachung und die dauerhafte, fachgerechte Aufbewahrung Ihrer Unterlagen, die wir anschließend (unter Berücksichtigung von Schutzfristen und Persönlichkeitsrechten) der Öffentlichkeit für wissenschaftliche, heimatkundliche oder familiengeschichtliche Forschungen zur Verfügung stellen werden.
Unsere Kontaktdaten:
Christian Chandon
Mobil: 0172 1023152
E-Mail: christian.chandon@archive-landkreis-bamberg.de
Kathrin Imhof
Mobil: 0172 1026175
E-Mail: kathrin.imhof@archive-landkreis-bamberg.de
Gemeinde Schönbrunn
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Markt Burgebrach
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