Zusammen Eins.

Hinweis zur Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung in Bezug auf Veranstaltungen und Genehmigungen nach § 12 GastG

Der Gesetzgeber hat eine Änderung bei der Beantragung von Veranstaltungen erlassen.

Es gilt nun folgende Regelung:

Wenn alle nötigen Angaben bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde vorliegen, kann dies ohne Bescheid und kostenlos erteilt werden.

Sollten genauere Prüfungen oder besondere Auflagen erforderlich sein, ist die Anzeige zu spät oder unvollständig eingegangen, wird ein kostenpflichtiger Bescheid notwendig.

Zur Vereinfachung haben wir ein Formular erstellt, welches Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Service/Formulare finden.

Wir bitten um Zusendung des Formulars oder einer formloser Anzeige mit Angabe der geforderten Daten per einfacher Mail an das Behördenpostfach:

sicherheit@vg-burgebrach.de.

Mikrozensus 2025: 

65 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger müssen bis Jahresende noch mitmachen

Nutzung von Drohnen

Für den Betrieb von Drohnen gibt es Regeln. Das reicht von der Registrierung als Drohnenbetreiber über den Erwerb eines Drohnenführerscheins bis hin zu Gebieten, in denen grundsätzlich nicht geflogen werden darf.

Die EU-Drohnenverordnung macht keinen Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Drohnenflügen.

Verstöße gegen die EU-Drohnenverordnung bzw. gegen die LuftVO werden mit Strafen bis zu 50.000 € geahndet.

Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist für alle Besitzer von Drohnen ab einem Gewicht von 250g notwendig, oder wenn die Drohne über eine Kamera verfügt.

Das schließt also auch die beliebten Mini-Drohnen ein.

Beim Erstellen von Aufnahmen greifen Persönlichkeits- und Datenschutzrechte.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr unter: https://www.bmv.de/drohnen

Veranstaltungen im Markt Burgebrach

 

Veranstaltungen der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald

Graue Spalte

Die aktuelle Kolumne Ihrer Bürgermeister aus Burgebrach und Schönbrunn i. Steigerwald

Bürgerinformationsbroschüre

   Zum durchlättern der Bürgerinformationsbroschüre bitte das Bild anklicken!

Verwaltungsgemeinschaft

Hauptstr. 1 - 3, 96138 Burgebrach

Telefon: 09546/9416-0 - Fax:  09546/9416-10

verwaltung@vg-burgebrach.de

Montag08:00–12:00
Dienstag08:00–12:00, 13:00–16:30 Uhr
Mittwoch08:00–12:00
Donnerstag08:00–12:00, 13:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–13:00
Samstag und Sonntaggeschlossen