Wichtige Information 

Das Rathaus Burgebrach ist am Donnerstag, 01.10.2026 bereits ab 15.00 Uhr geschlossen.

Am Kerwasmontag, 05.10.2026 sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten (08.00 - 12.00 Uhr) für Sie zu erreichen.

Wir bitten um Beachtung.

Zusammen Eins.

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Information des Staatlichen Bauamtes Bamberg

Bundesstraße 22: Erneuerung westlich von Debring

Die Maßnahme dient der Erhaltung des bestehenden Bundesstraßennetzes und umfasst die Erneuerung einzelner Asphaltschichten und der Bankette.

Die Arbeiten müssen aus Sicherheitsgründen und aufgrund der einschlägigen Richtlinien unter Vollsperrung durchgeführt werden.

Bauabschnitt 2: Dieser startet nahe des östlichen Ortsausgangs Birkach – Mutzershof. Einmündung BA 22 Richtung Vorra bleibt während Bauabschnitt 2 gesperrt.

Bauabschnitt 2 wird von voraussichtlich 01.09. 2026 – Anfang Oktober ausgeführt.

Umleitung Bauabschnitt 2: Die Umleitung verläuft von Stegaurach / Debring über die B 22 Bamberg, Münchner Ring, Waizendorf – St 2254 Obergreuth, Frensdorf – Stappenbach Unterneuses – Oberharnsbach und umgekehrt und ist entsprechend ausgeschildert.

Das Staatliche Bauamt Bamberg bittet die Verkehrsteilnehmer um besondere Rücksicht und Aufmerksamkeit auf den Umleitungsstrecken.

Pressekontakt:
Staatliches Bauamt Bamberg
Telefon: +49 (951) 9530 0
E-Mail: pressestelle@stbaba.bayern.de

 

Wichtige Information des Ordnungsamtes

Unsere gemeindlichen Spielplätze und öffentlichen Flächen sind Orte für die gesamte Bevölkerung. Besonders auf Spielplätzen sollen sich Kinder sicher und unbeschwert aufhalten und spielen können. Dafür ist die Rücksichtnahme aller Besucherinnen und Besucher wichtig.

Rauchen auf gemeindlichen Spielplätzen

Das Rauchen jeglicher Art ist gemäß Art. 2 Nr. 2 Buchstabe c in Verbindung mit dem Art. 3 des Gesundheitsschutzgesetzes auf allen gemeindlichen Spielplätzen untersagt. Dies gilt auch für Shishas, E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.

Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, dieses Verbot zu beachten und auf das Rauchen auf unseren Spielplätzen vollständig zu verzichten. Damit tragen Sie aktiv dazu bei, dass unsere Spielplätze eine sichere und angenehme Umgebung für Kinder und Familien bleiben.

Alkoholische Getränke und Glasscherben

Auf den gemeindlichen Spielplätzen ist der Konsum alkoholischer Getränke sowie das Mitführen von Alkohol nicht gestattet. Bitte beachten Sie das Alkoholverbot und tragen Sie damit dazu bei, dass unsere Spielplätze kinderfreundliche Orte bleiben.

Abfälle gehören nicht auf öffentliche Flächen

Bitte achten Sie darauf, keinen Müll auf Spielplätzen, Grünflächen, Wegen und sonstigen öffentlichen Flächen zurückzulassen. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen oder – sofern kein geeigneter Behälter vorhanden ist – wieder mit nach Hause zu nehmen.

Insbesondere Zigarettenstummel, Glas, Dosen, Verpackungen und sonstige Kleinteile können auf Spielplätzen eine Gefahr für Kinder darstellen. Was schnell achtlos liegen gelassen wird, kann für andere zum Ärgernis oder sogar zu einem Sicherheitsrisiko werden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!

Führungszeugnis online beantragen - Schnell und einfach von zu Hause

Bild anklicken - Sie werden dann an das Online-Portal des Bundesamts für Justiz weitergeleitet.

Regionalbudget 2027

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Veranstaltungen im Markt Burgebrach

 

Veranstaltungen der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald

Graue Spalte

Die aktuelle Kolumne Ihrer Bürgermeister aus Burgebrach und Schönbrunn i. Steigerwald

Bürgerinformationsbroschüre

   Zum durchlättern der Bürgerinformationsbroschüre bitte das Bild anklicken!

Verwaltungsgemeinschaft

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Montag08:00–12:00
Dienstag08:00–12:00, 13:00–16:30 Uhr
Mittwoch08:00–12:00
Donnerstag08:00–12:00, 13:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–13:00
Samstag und Sonntaggeschlossen