Gemeinderatssitzung Schönbrunn i. Steigerwald vom 21. Oktober 2021

Bericht über die Verkehrsschau 2021  und Entscheidung über die Umsetzung einzelner Maßnahmen.

(hütg)Erster Bürgermeister Dirk Friesen (CSU) informierte die Räte über die am 17. Juni 2021 mit den Fachbehörden  durchgeführte  Verkehrsschau in den Gemeindeteilen. Auf Grund der Empfehlung der Fachkommission votierten die Räte mehrheitlich für eine Begrenzung der Parkdauer auf 30 Minuten  gegenüber der Bäckerei. Der Dorfhof ist kein Dauerparkplatz für Wohnmobile und Anhänger. Diese müssen entfernt werden. Es dürfen nur Personenkraftfahrzeuge  geparkt werden. Entlang der Siedlungsstraße wird auf der linken Straßenseite eine 1,50 m breite Markierung angebracht, um den Kindern einen sicheren Schulweg zu gewährleisten. Im nördlichen Teil der Gemeinde  (Obere Schloßleite, Untere Schloßleite, Finkenweg,  Meisenweg, Amselweg, Erlenweg und Winterleite),  soll die Geschwindigkeit Flächendeckend auf 30 Kmh abgesenkt werden. Bei der Ausfahrt  Bährkeller soll die Geschwindigkeit auf  30 Kmh reduziert werden und es wird ein Spiegel angebracht. Die Brunnenstraße wird als Sackgasse deklariert. In Steinsdorf Türkenfeldstraße - Höhe Flutgraben gilt ein Halteverbot. In Frenshof  gilt ein Halteverbot für die Feuerwehrzufahrt. Für alle diese notwendigen Maßnahmen werden demnächst die Verkehrsschilder durch die Verkehrsbehörden  aufgestellt.

 

Städtebauförderung in der Gemeinde Schönbrunn Bedarfsmitteilung 2022

Die Machbarkeitsstudie bildet für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde eine integrierte Planungsgrundlage. Die Gemeinde Schönbrunn gibt eine Machbarkeitsstudie im Auftrag, um im Rahmen der  Städtebauförderung, notwendige Projekte zu realisieren.

Kosten für Beratungen, Stellungnahmen                                                      5.000.00 Euro

Bauabschnitt V   „Alter Kindergarten“ Siedlungsstraße,          

Machbarkeitsstudie und Geländevermessung                                          12.000.00 Euro        

Bauabschnitt VI Planung der Energetischen Sanierung Rathaus            30.000.00 Euro

2. Maßnahmen  „Energetische Sanierung Rathaus“                               100.000.00 Euro

Ehemalige Raiffeisenbank – Grunderwerb                                               275.000.00 Euro

Gesamt                                                                                                           422.000.00 Euro

Die Räte votierten mehrheitlich für diese notwendigen Maßnahmen.

 

Bebauungsplan „Zur Kapellenleite“, Zettmannsdorf

Agenda im Schönbrunner Gemeinderat war der Bebauungsplan „Zur Kapellenleite“, Zettmannsdorf. Hier sollen explizit 10 Bauplätze entstehen. Wie Erster Bürgermeister Dirk Friesen (CSU) in der Sitzung berichtete, gab es gegen den Bebauungsplan des Bauingenieurbüros Valentin Meier Höchstadt keine Bedenken. Auch von der Bevölkerung gab es keine negative Resonanz und keine Einwendungen. Der Bebauungsplan ist damit Rechtsgültig und kann somit in die Planung gehen.  Die Räte votierten einstimmig.

 

Erlass der neuen Zuschussrichtlinien der Gemeinde Schönbrunn

Die Gemeinde Schönbrunn fördert durch die Gewährung von Zuschüssen und Beihilfen die Arbeit der örtlichen Vereine und Organisationen auf sportlichem, kulturellem, kirchlichem und gemeinnützigem Gebiet. Mit dieser Förderung will die Gemeinde Schönbrunn die Arbeit in den Vereinen, insbesondere aber die Jugendarbeit unterstützen. Trotz  finanzieller Belastung durch Kosten der Pflichtaufgabe (Anbau der Kita und die anstehende Dorferneuerung Grub 2022), hat der Gemeinderat den Regelsatz für jugendliche Vereinsmitglieder auf 7 Euro angehoben. Alle sporttreibenden Vereine, BRK, Katholische  Jugendgruppen, Feuerwehren, Musik- und Gesangsvereine werden gebeten, der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach eine Auflistung aller Mitglieder mit Name, Anschrift und Geburtsdatum bis zum 31. Oktober 2021 vorzulegen. Später eingehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden.

 

Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in der Gemeinde Schönbrunn - Warnung der Bevölkerung über Sirenen

Auf der Agenda des Schönbrunner Gemeinderates ging es aktuell um ein Förderprogramm für die Umrüstung der vorhandenen Sirenen.

Sirenen gehören nach wie vor zu den wichtigsten Warnmitteln. Ihre Bedeutung in der Bevölkerung ist nach wie vor hoch. Die Entscheidung, ob Sirenen vorgehalten werden, treffen die Städte und Gemeinden in eigener Zuständigkeit. Die eingesetzten Geräte entsprechen zum Teil nicht mehr den aktuellen technischen Standards und können die von der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder und des Bundes empfohlen einheitlichen Signale  „Bevölkerungswarnung“  und „Entwarnung“ nicht wiedergeben. Die analogen Geräte müssen auf digital umgestellt werden. Die in Schönbrunn und in den Gemeindeteilen vorhandenen Geräte müssen  umgerüstet oder zum Teil ersetzt werden, weil keine Ersatzteile mehr vorhanden, oder auch nicht mehr beschafft werden können. Der Ausbau von lokalen Warnmitteln wird vom Bund unterstützt. Die Räte stimmten mehrheitlich für diese notwendigen Maßnahmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Förderantrag zu stellen.

 

Information des Bürgermeisters

Die Schönbrunner Brücke, die als Querungshilfe über die Rauhe Ebrach führt, ist in die Jahre gekommen und muss dringend saniert werden.

Erster Bürgermeister Dirk Friesen (CSU) informierte die Räte über die anstehenden  Brückenarbeiten.  Geplant ist diese notwendige Bauphase ab Frühjahr 2022. Für die  Brückenarbeiten wird mit einer Bauzeit von ca. 6 Monaten gerechnet. Nach Behördenangaben wird kein Behelfssteg gebaut. Kleine Umwege müssen leider in Kauf genommen werden.