die bevorstehende Grundsteuerreform 2025 wirft bereits ihre Schatten voraus, und es ist wichtig, Sie über die aktuellen Entwicklungen und die Auswirkungen auf Grundstückseigentümer sowie die Gemeindeverwaltung zu informieren.
Nachdem die Grundlagen ermittelt und die zugrundeliegenden Messbeträge durch das Finanzamt festgesetzt wurden, war nun der Gemeinderat gefordert. Aus der Summe aller Messbeträge wurde der gemeindliche Hebesatz festgelegt, der für die Berechnung der Grundsteuer entscheidend ist.
Aktuell liegen uns bereits rund 80% der bearbeiteten Messbeträge vom Finanzamt vor. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke betragen jährlich 33.000 Euro. Der bisherige Hebesatz von 400% wurde auf 480% angehoben. Im Bereich der Grundsteuer B, die bebaute und unbebaute Wohn- sowie Gewerbegrundstücke betrifft, erzielen wir derzeit Einnahmen von 142.000 Euro. Hier wurde der Hebesatz von bisher 400% auf 180% gesenkt.
Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass die Gemeinde Schönbrunn keine Mehreinnahmen durch die Reform anstrebt. Dennoch ist zu beachten, dass es zu erheblichen Verschiebungen unter den Steuerpflichtigen kommen kann. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass die Grundsteuerbelastung für einzelne Eigentümer unterschiedlich ausfallen kann. In vielen Fällen wurden die Messbeträge über längere Zeit nicht angepasst, was in der Vergangenheit zu einer zu geringen Grundsteuer führte. Diese Messbeträge werden nun entsprechend angepasst und können höher ausfallen.
Die neue Berechnung, die auf den aktualisierten Messbeträgen basiert, tritt ab Januar 2025 in Kraft. Wir werden weiterhin transparent über die Entwicklungen informieren.