Die allgemeine Finanzlage ist heuer aufgrund gestiegener Umlagen und verschiedener kostenintensiven Maßnahmen prekär. Der Handlungsspielraum unserer Gemeinde ist sehr eingeschränkt.
Die Aufsichtsbehörde forderte bereits in der Vergangenheit, die Einnahmesituation der Gemeinde zu verbessern und u.a. die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer zu erhöhen.
Es war für den Gemeinderat in diesem Jahr deshalb unumgänglich, die Hebesätze von 350 % auf 400 % anzuheben. Unseren Gewerbebetrieben wird empfohlen, über ihren Steuerberater prüfen zu lassen, ob die Gewerbesteuererhöhung steuerrechtlich geltend gemacht werden kann.
Zur Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer weisen wir darauf hin, dass die aktuellen Bescheide noch nichts mit der neuen Grundsteuerreform ab 2025 zu tun haben. Hierzu erhalten Sie voraussichtlich zum Ende des Jahres einen neuen Steuerbescheid nach der dann geltenden Rechtslage. Der vollständigkeitshalber weisen wir darauf hin, dass sich die neue Grundsteuerreform ab 2025 aufkommensneutral auswirken wird. Das heißt, die Gemeinde wird mit der Grundsteuerreform keine Mehreinnahmen erzielen. Mit Veränderung der Grundsteuermessbeträge wird es lediglich zu Umverteilungen kommen.
Im Vergleich zu den anderen Landkreisgemeinden liegen die Hebesätze der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald im oberen Bereich, manche Gemeinden planen ebenfalls Erhöhungen. Teilweise liegen die Hebesätze auch bereits jetzt schon höher.
Wir bitten um Verständnis.