Erneut informierte Dipl.-Ing. (FH) Siegbert Reuther von Reuther NetConsulting, Bad Staffelstein, den Marktgemeinderat Burgebrach zum Breitband- und Glasfaserausbau in Burgebrach. Nach einer Vorstellung von verschiedenen Ausbaumöglichkeiten hatte der Marktgemeinderat im Juli diesen Jahres zwei verschiedene Herangehensweisen favorisiert, die Reuther nun näher beleuchtete.
Beim Wirtschaftlichkeitslückenmodell baut und betreibt ein Provider das Glasfasernetz. Über einen Betrachtungszeitraum von sieben Jahren werden die Einnahmen prognostiziert und den Investitionen gegenübergestellt. Die dabei entstehende Finanzierungslücke ist die sog. Wirtschaftlichkeitslücke, die gefördert wird. Der Eigenanteil muss durch die Gemeinde getragen werden. Der Provider bestimmt das Ausbautempo des Netzes und ist dann der Eigentümer. Vorteil wäre, dass dem Markt Burgebrach nur ein geringer Verwaltungsaufwand entstünde.
Beim Betreibermodell erstellt der Markt Burgebrach ein eigenes Netz, welches dann an den wirtschaftlichsten Betreiber (Provider) verpachtet wird. Diese Variante würde zwar eine interne Mehrbelastung in der Verwaltung mit sich bringen. Der Markt Burgebrach kann damit jedoch den zeitlichen Ausbau steuern und die digitale Zukunft selbst voranbringen. Als Eigentümer des Netzes können langfristig attraktive Renditen erzielt werden. Während der Ausbauphase hätte der Markt nach einer erstellten Prognose in den ersten 10 Jahren nach Abzug der Fördermittel zunächst die Investitionskosten zu tragen. Nach Fertigstellung sind aufgrund der zunehmenden Hausanschlüsse steigende Pachteinnahmen zu erwarten.
Um eine gigabitfähige Infrastruktur in Bayern bis 2025 zu errichten, wird Anfang 2020 ein Förderprogramm erwartet, der Bund plant ein ähnliches Förderprogramm. Glasfaser im Haus gilt als einzige nachhaltige Technik für die kabelgebundene Datennetze in diesem Jahrhundert. Reuther zeigte auf, dass das Betreibermodell aufgrund der Ausbaugeschwindigkeit und der Wirtschaftlichkeit für den Markt Burgebrach deutlich attraktiver sei als das Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Eine klare strategische, rechtzeitige Entscheidung ermöglicht vorbereitend nach Veröffentlichung der Gigabitförderrichtlinie sofortiges Handeln.
Erster Bürgermeister Johannes Maciejonczyk führte dazu aus, dass im Gemeindebereich bereits eine gute Versorgung von mindestens 30 Mbit/s bis zu 250 Mbit/s vorhanden ist. Ziel sei jedoch, Glasfaser in jedes Haus zu verlegen und den Bürgern und Firmen die bestmögliche Infrastruktur für die zukünftige Technik zu gewährleisten. Die Erfahrung zeige, dass bei einem Wirtschaftlichkeitslückenmodell mehr in Ballungsräumen als im flachen Land investiert werde. „Wenn wir die Maßnahmen selbst in die Hand nehmen, sind wir zeitnah versorgt.“, so der Erste Bürgermeister.
Nach eingehender Diskussion hat der Marktgemeinderat beschlossen, den Aufbau eines eigenen Netzes zu favorisieren. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Schritte für die Erstellung des Glasfasernetzes im Markt Burgebrach auf Basis des vorgestellten Betreibermodells vorzubereiten. Aktuelle und angekündigte Förderprogramme sollen hierbei optimal und zeitnah mit genutzt werden.
Die optimale Ausbaureihenfolge (Clusterplanung) und Ausbaugeschwindigkeit soll anhand von Sachkriterien (Bedarf, IST-Versorgung, Aufwand/Synergien, Förderhöhe, …) erarbeitet und dem Marktgemeinderat zum gegebenen Zeitpunkt zum Beschluss vorgestellt werden.
Integration bereits erschlossener Bereiche
Die bisher erstellten Leerrohrnetze (Dürrhof, Hirschbrunn Teilbereich, Oberköst, Küstersgreuth, Tempelsgreuth, Manndorf, Krumbach, Burgebrach Teilbereiche) sollen in dieses Betreibermodell mit integriert werden.
Die einzelnen Haushalte müssen für die Glasfaserversorgung nichts bezahlen. Zur Gleichbehandlung der Bürger hat der Marktgemeinderat dann weiter beschlossen, die bisher durch die Eigentümer bezahlten Anschlusskosten für die Speedpipe-Leerrohr-Anschlüsse an die Grundstückseigentümer zurück zu erstatten.
Auf die Abrechnung bereits abgeschlossene Vereinbarungen für Maßnahmen, die noch nicht abgerechnet wurden, wird verzichtet.
Für laufende und zukünftige Maßnahmen erfolgt ebenfalls keine Abrechnung von Anschlusskosten für die Speedpipe-Anschlüsse.
Zur Errichtung eines Aldi-Einkaufsmarktes in der Bamberger Straße wurde für den Bebauungsplan „2. Änderung Neuwiesen“ die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Bauantrag wurde im Anschluss vorgestellt.
Wahlleitung für die Kommunalwahl 2020
Für die Kommunalwahl im März 2020 bestellte der Marktgemeinderat Frau Elke Pieger als Wahlleiterin und Herrn Markus Kraus zum Stellvertreter.
Fortführung des Straßensanierungskonzeptes
Im Rahmen des Straßensanierungskonzeptes wurden die Aufträge zur Sanierung der Ortsstraße in Küstersgreuth, der Straße „Am Seehof“ in Oberköst und sowie für eine Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße Hirschbrunn-Försdorf vergeben.
Elke Pieger