Neue Gestaltungsrichtlinien für den Ortskern Burgebrach erleichtern Zuschussverfahren

Neue Gestaltungsrichtlinien für das Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach sollen ein erleichtertes Zuschussverfahren für private Baumaßnahmen gewährleisten. Erster Bürgermeister Johannes Maciejonczyk informierte in der Marktgemeinderatssitzung, dass bereits bisher auch private Maßnahmen über die Städtebauförderung von der Regierung und dem Markt Burgebrach gefördert wurden.

Auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes “Historischer Ortskern Burgebrach” werden in der neuen Richtlinie einige Bereichen konkretisiert. Förderungen können vor Beginn einer baulichen Maßnahme beantragt werden, wenn die vorgegebenen Richtlinien bei der Planung und in der Umsetzung vollständig eingehalten werden. Der Markt Burgebrach kann dann im Rahmen eines beantragten und vorgegebenen Budgets von der Regierung selbst über die Förderung entscheiden.

Werner Heckelsmüller, Dipl.-Ing. (FH), Stadtplaner vom beauftragten Stadtplanungsbüro Meyer-Schwab-Heckelsmüller GbR, Altdorf, erläuterte dazu die Herangehensweise und die Ziele für die Ortsgestaltung, das charakteristische, historisch geprägte Ortsbild zu erhalten und mit Neu- und Umnutzungen neu zu beleben. Im vorgestellten Entwurf der Gestaltungsrichtlinien wurde im Wesentlichen darauf geachtet, dass sich die Baukörper hinsichtlich der Proportionen, der Gliederung und der Firstrichtungen in den historischen Bestand einfügen. Gestaltungsanforderungen gibt es u. a. auch zu Dach- und Fensterformen, Einfriedungen und den zu verwendenden Materialien. Je nach Größe der Baumaßnahmen sind Förderungen von 20 bis zu 30 % der anrechenbaren Kosten möglich. Für größere Baumaßnahmen können vor der Sanierung auch Kosten für Gutachten und Machbarkeitsstudien gefördert werden.

Der Bürgermeister betonte, dass die Einhaltung der Richtlinien freiwillig sei, aber nur bei Einhaltung der Richtlinien eine Förderung erfolgt. Ein Teilbereich soll zur Gestaltung von Werbeanlagen als Satzung aufgestellt werden und ist damit zur Einhaltung verpflichtend. Der Marktgemeinderat nahm die Richtlinie und den Satzungsentwurf für die Werbeanlagen zustimmend zur Kenntnis. Eine endgültige Entscheidung folgt nach Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken. Damit seien dann auch Kleinmaßnahmen förderfähig, so der Bürgermeister. Die Eigentümer werden damit für einen erhöhten Aufwand aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet entschädigt. Nach Inkrafttreten erhalten alle betroffenen Haushalte eine Informationsbroschüre.

 

Nach Würdigung der vielen eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung wurden für die Bebauungspläne 2. Änderung und Erweiterung Gräbig” und “Sandhof” die Billigungsbeschlüsse gefasst, die öffentliche Auslegung soll durchgeführt werden. Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Falk und Dippacher Orles I” wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Damit wurden zwei neue Baurechte festgelegt.

 

Elke Pieger