Eingangs informierte Erster Bürgermeister Johannes Maciejonczyk, dass der Landesentwicklungsplan bereits seit über zehn Jahren zwei Windvorranggebiete im Gemeindebereich Burgebrach ausweist. Mit Rechtskraft des Wind-an-Land-Gesetzes und nach dem Wegfall der 10-H-Regelung gibt es viele Interessenten zur Erschließung der Gebiete im Markt Burgebrach. Um eine verträgliche Lösung für die Anwohner und alle über 70 Grundstückseigentümer in der Windvorrangfläche zu erreichen, nahm sich der Markt Burgebrach dieser Angelegenheit an, obgleich seitens der Gemeinde keine Entscheidung getroffen werden muss, um einen Windpark zu errichten. Dazu reichen allein die gesetzlichen Vorgaben aus. Mit einem selbst erstellten Kriterienkatalog, der insbesondere auf regionale Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung ausgerichtet ist, haben sich in einer Sondersitzung des Marktgemeinderates mehrere Projektanten vorgestellt. Die Wahl fiel auf die Fa. Wust – Wind & Sonne GmbH & Co. KG, Markt Erlbach. In zwei Versammlungen mit den Grundstückseigentümern und zwei öffentlichen Bürgerversammlungen legte der Marktgemeinderat größten Wert auf Transparenz. Alexander Bromberger von der Fa. Wust stellte im Anschluss den aktuellen Stand für das Windkraftprojekt im Bereich Dietendorf-Walsdorf vor.
Im Bereich Burgebrach sind vier und im Gemeindebereich Walsdorf drei Windenergieanlagen geplant. Die Windvorrangfläche wird nicht bis an den äußersten Rand ausgenutzt, so dass ein Abstand zu Dietendorf mit 1,02 km und zu Grasmannsdorf von 1,48 km eingehalten wird. Mit Sitz der Betreibergesellschaft in Burgebrach fließt die Gewerbesteuer mit ca. 400.000 € pro Windrad innerhalb der nächsten 20 Jahre in die Standortgemeinde.
Die angrenzenden Kommunen im Radius von 2,5 km werden ertragsabhängig mit ca. 24.000 € pro Windrad jährlich beteiligt. Für die einzelnen Windräder mit einer Nabenhöhe von 175 m wurde ein Jahresertrag von jeweils ca. 12,5 Mio. kWh prognostiziert. Artenschutzrechtlich steht dem Projekt gemäß einer sehr umfangreichen Untersuchung nichts entgegen. Die Stromeinspeisung und der Netzanschluss konnten mit Bayernwerk abgestimmt werden.
Im Dezember 2023 will die Fa. Wust den Genehmigungsantrag im Landratsamt einreichen. Im Jahr 2024 erfolgt die Ausschreibung bei der Bundesnetzagentur. Hier wird der Einspeisetarif für die nächsten 20 Jahre festgelegt. Dann folgt die Bestellung der Anlagen. Voraussichtlich im Februar 2025 kann mit der Realisierung des Projekts begonnen werden. Die geplante Inbetriebnahme des Bürgerwindparks Burgebrach ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Die Bürger haben die Möglichkeit, sich mit Einlagen ab 5.000 € mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Rendite von mind. 6 % zu beteiligen, so Bromberger weiter. Bis zum Rückbau der Anlagen bleiben die Bürger Eigentümer mit voller Mitbestimmung. Die Fa. Wust wird im Jahr 2025 zu weiteren örtlichen Informationsveranstaltungen einladen. Im Dezember 2025 können Einlagezahlungen geleistet werden.