Markt Burgebrach erlässt neue Hebesatzsatzung

Mit Reformierung der Grundsteuer wurden seitens des Finanzamtes neue Berechnungsgrundlagen – sog. Messbeträge - festgelegt. Die Gemeinden sind angehalten, ihre Hebesätze so anzupassen, dass sich die Einnahmen durch die Grundsteuer nicht wesentlich verändern. Für den Markt Burgebrach liegen die Messbeträge für 90 % der Steuerpflichtigen vor.  

Die Einnahmen aus der Grundsteuer A, für die landwirtschaftlichen Grundstücke, liegen bei rund 82.000 € jährlich. Der bisherige Hebesatz von 300 % wurde auf 340 % festgelegt. Mit den neuen vorliegenden Bemessungsgrundlagen wird damit die gleiche Einnahmenhöhe erzielt. Für die Grundsteuer B - bebaute und unbebaute Wohn- und Gewerbegrundstücke - erhält der Markt Burgebrach mit einem Hebesatz von bisher 300% rund 560.000 € jährlich. Der neue Hebesatz wurde auf 160 % festgelegt, um nahezu die gleiche Einnahmenhöhe zu erzielen.

Anhand von zahlreichen Beispielen, wie sich die Grundsteuerbelastung der einzelnen Eigentümer verändert, kann festgestellt werden, dass es lediglich Verschiebungen gibt, so Erster Bürgermeister Johannes Maciejonczyk. Bei 85 % der bearbeiteten Fälle müssen 90 Eigentümer mindestens 200 € weniger und 147 Eigentümer über 200 € mehr bezahlen. Das hängt auch damit zusammen, dass bei manchen in der Vergangenheit über Jahrzehnte keine neuen Bemessungsgrundlagen gemeldet waren und letztlich nur ein geringer Betrag entrichtet wurde.

Die neue Grundsteuer wird ab Januar 2025 fällig. Die neuen Hebesätze für die Grundsteuer und der unverändert bleibende Gewerbesteuerhebesatz von 300 % werden in einer neuen Satzung festgesetzt. Im nächsten Jahr sollen bei Bedarf die Hebesätze nachjustiert werden, wenn alle restlichen Bemessungswerte vorliegen, so der Bürgermeister.

Bauleitplanung zur „1. Änderung Gewerbegebiet Krumbach“

Der Marktgemeinderat würdigte die Stellungnahmen zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur „1. Änderung Gewerbegebiet Krumbach“, die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangen sind und billigte die neuen Planentwürfe. Die Bauleitplanverfahren werden jeweils mit der öffentlichen Auslegung fortgeführt.

Städtebauförderung 2025

Für das Jahr 2025 meldet der Markt Burgebrach Städtebauförderungsmittel in Höhe von rund 2 Mio. € der förderfähigen Kosten an. Darin enthalten sind u.a. Planungskosten der Ortskernsanierung Rathaus bis Marktstraße West und Revitalisierung Gasthof „Goldener Hirsch“ sowie Maßnahmen wie Ortskernsanierung Hauptstraße (Rathaus bis Kreuzung Gasthof Schwan) und Neubau und Sanierung Rathaus.

Weiter informierte Bürgermeister Maciejonczyk, dass die sieben Windenergieanlagen der Bürgerwindenergie Burgebrach-Walsdorf nun genehmigt sind. Derzeit erfolgt die Planung der Wegenutzung. Die Inbetriebnahme ist für 2027 vorgesehen.

Erster Bürgermeister Johannes Maciejonczyk gratulierte Peter Mohr zum 1. Preis des Gewinnspieles der Heimat-Info App anlässlich der Eröffnung des Rathauses. Peter Mohr darf am Wochenende der deutschen Heißluftballonmeisterschaft 2025 in Burgebrach selbst in die Luft starten.