Neuordnung der Grundsteuer

Ein Thema, dass aktuell alle Grundstückseigentümer beschäftigt, ist die Neuordnung der Grundsteuer.

Durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde vor geraumer Zeit das bisher gültige System für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Neufassung der gesetzlichen Grundlage aufgegeben. 

In dieser Konsequenz sind nun alle Grundstückseigentümer aufgerufen bis zum 31.10.2022 sich zu ihrem Grundstück dem Finanzamt gegenüber zu erklären. Dies ist in Papierform oder auf digitalem Wege möglich. Die Angaben dienen dazu, gemäß dem neuen Berechnungssystem den Grundsteuermessbetrag jedes Grundstückes zu ermitteln. 

Natürlich ist die Frage, wie hoch die Grundsteuer für das einzelne Grundstück zukünftig sein wird, für alle Eigentümer die entscheidende. 

Die tatsächliche Höhe der Grundsteuer ergibt sich jedoch aus dem Hebesatz der Kommune der mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert wird. Bisher lag dieser Hebesatz im alten System im Markt Burgebrach bei 300%. Wie hoch der Hebesatz zukünftig sein wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden. Ziel ist es jedoch den Hebesatz so zu bemessen, dass in Summe aller Steuerpflichtigen das Gesamtgrundsteueraufkommen und damit die Einnahmen der Gemeinde auf gleichem Niveau (bisher ca. 620.000 €) bleibt. Dies schließt aber nicht aus, dass es unter den Steuerpflichtigen zu Verschiebungen kommt. Dies ist aber nicht im Hebesatz der Kommune, sondern in der staatlich vorgegebenen Berechnung des Grundsteuermessbetrages begründet. So unterscheidet sich das neue System ganz grundsätzlich von der bisherigen Verfahrensweise, die auf einer komplexen Berechnung von Einheitswerten aufgebaut war. 

Sobald uns die Entscheidungs- und Berechnungsgrundlagen für die Festlegung des kommunalen Hebesatzes vorliegen, werden wir wieder informieren.

Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister
Markt Burgebrach