Hinweis auf die Räum- und Streupflicht im Winter
Wir dürfen die Grundstückseigentümer wieder auf die Verpflichtung zur Schneeräumung und zum Streuen auf Gehwegen und Gehbahnen hinweisen.
Die detaillierten Regelungen finden sich in den „Verordnungen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“. Den ausführlichen Text können Sie auf der Internetseite der VG Burgebrach nachlesen.
Die Schneeräumpflicht erstreckt sich werktags auf die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Bei Glätte sind die Sicherungsflächen mit einem geeigneten abstumpfenden Mittel (z. B. Sand, Splitt) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.
Räum- und Sicherungsmaßnahmen sind so oft zu wiederholen, wie sie zur Verhütung von Gefahren erforderlich sind. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn oder auf dem eigenen Grundstück so zu lagern, dass der Verkehr dadurch nicht gefährdet oder erschwert wird.
Im Einzelfall können weitere Sicherungsmaßnahmen notwendig sein, z.B.:
- Maßnahmen zur Vermeidung von Dachlawinen
- Beseitigung von Schneemassen auf dem Dach
- Beseitigung von Eiszapfen an Dachvorsprüngen
Wer seine Pflichten nicht nachkommt, muss mit Schadensersatz-ansprüchen von geschädigten Personen rechnen. Die Erledigung dieser Arbeiten liegt deshalb im eigenen Interesse.
Denken Sie bitte auch daran, dass die Arbeiten unseres gemeindlichen Winterdienstes durch falsch parkende Autos und überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern erheblich erschwert werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Stadter (Tel.: 09546/9416-41) oder Frau Birkner (Tel.: 09546/9416-46) bei der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach.
Anbei finden Sie noch die jeweiligen Verordnungen
- Für den Markt Burgebrach:
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter für den Markt Burgebrach
- Für die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter