Bekanntmachung über die Verlängerung einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB- Satzungsbeschluss -

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 beschlossen, für die Flächen des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung

„Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan (vBBP/GOP)
„Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“
und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“

 

im Hauptort Burgebrach eine Veränderungssperre (VS) gemäß (gem.) § 14 Baugesetzbuch (BauGB) zu erlassen. Der von der Veränderungssperre betroffene Geltungsbereich liegt vollständig in der Gemarkung (Gmkg.) Burgebrach, wird

im Norden durch die Grundstücke mit den Flur-Nummern (Fl.-Nr.) 1493/12, 1658/17 und 1658/4 (Treppendorfer Straße, Fahrbahn, mit Gehwegen), 1500/9 (Betriebs-/Lagerflächen, Wohnhaus mit Nebengebäuden-/anlagen, Grünflächen Gehölzbestand), 1500/20 und 1500/22 (Betriebs-, Lager-, Stellplatzflächen, Lebensmittel-/Drogerie-markt, Fahrradgeschäft), 1500/2 (Privatgrundstück mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen), 1494/5 (Lagerhausstraße) und 1506/2 (Steigerwaldstraße, B22),

im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1487/2 (Gehweg), 1489/7 (Betriebsflächen mit Wohngebäude, Firmenge-

lände), 1490/2, 1490/1 und 1491 (alle drei Privatgrundstück mit Wohnhaus, Garagen, Stellplätzen, privaten Gar- tenflächen), 1492 (Grün-/ Gartenfläche), 1491/2 (private Grundstückszufahrt), 1500/17 (Geh-/Radweg mit Begleitgrün, ehemalige Bahntrasse), 1481 (Wohnhaus, Betriebs-/Lagerflächen, gewerbliche Nutzungen mit Hallen)

im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1658/2, 1658/52, 1658, 1658/50 und 1658/51 (alle Lagerhausstraße), 1493 (Zufahrt Friedhof mit Grünflächen und Bewuchs), 1511 (Friedhof), 1473/3 und 1473/9 (beides Privatgrundstücke mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen), 1473/5 (Kellerstraße), 1473/6 und 1473/7 (Privatgrundstücke, unbebaut), 1474, 1475 und 1478/1 (alles Privatgrundstücke mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen), 1478 (landwirtschaftliche Hof- stelle mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Garagen, private Grünflächen, Lagerflächen), 1478/2 und 1400/57 (Privatgrundstücke mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Garagen, Stellplätzen, privaten Gartenflächen) und 1400/58 (Drei - Birken - Weg) sowie

im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1493/11 (Gehweg Lagerhausstraße), 1500/31 (Treppendorfer Straße), 1509/1 (Falkweg), 1509/3 (Privatgrundstück mit Wohnhäusern, Nebenanlagen, Stellplätzen, privaten Garten- flächen),

begrenzt und umfasst folgende Grundstücke voll- bzw. teilflächig (TF): Fl.-Nr. 1473/2, 1473/35, 1473/36, 1493/12 (TF), 1494, 1500/4, 1500/8, 1500/11, 1500/14, 1500/17 (TF), 1500/18, 1500/28 - 1500/30, 1509/24, 1658 (TF), 1658/1 (TF), 1658/2 (TF), 1658/4 (TF), 1658/17 (TF), 1658/47 - 1658/50, 1658/51 (TF), 1658/52 (TF), 1658/53.

Vor dem Erlass der Veränderungssperre erfolgte in der Marktgemeinderatsitzung am 07.12.2021 der Beschluss zur Aufstellung des BBP/GOP „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“. Der Geltungsbereich des BBP/GOP ist mit dem der VS identisch. Der Aufstellungsbeschluss zum BBP/GOP wurde gesondert im amtlichen Mitteilungsblatt vom 23.12.2021 bekannt gemacht.

Die Veränderungssperre dient zur Sicherung des BBP/GOP „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vBBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“.

Der Satzungsbeschluss für die Veränderungssperre wurde ebenfalls in der Marktgemeinderatsitzung am 07.12.2021 gefasst. Die Veränderungssperre ist seit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im amtlichen Mitteilungsblatt vom 23.12.2021 rechtskräftig.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben endet die VS nach Ablauf einer Frist von zwei Jahren (ab dem Tag der Bekanntmachung am 23.12.2021) regulär am 23.12.2023. Da aber das Verfahren zur Aufstellung des BBP/GOP „Lagerhausstraße“, mit 1. Änderung vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan (vBBP/GOP) „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“ noch nicht abgeschlossen ist, wird zur unveränderten Sicherung dieser Planung eine Verlängerung der VS notwendig.

Daher hat der Marktgemeinderat Burgebrach in seiner Sitzung am 12.12.2023 beschlossen, die rechtskräftige VS gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 der VS um ein weiteres Jahr zu verlängern, demnach bis zum 23.12.2024.

Die VS vom 07.12.2021 inkl. der dazugehörigen Verlängerung vom 12.12.2023, jeweils bestehend aus Planurkunde und Planbegründung, können im Interimsrathaus des Marktes Burgebrach (Zimmer 12, Lagerhausstraße 8, 96138 Burgebrach) zu den allgemein bekannten Dienst-/ Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auch auf der Homepage des Marktes Burgebrach online/digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen kann über den Inhalt dieser Unterlagen Auskunft erteilt werden.

 

Burgebrach, 21.12.2023

Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister

Markt Burgebrach