Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 05.11.2024 beschlossen, einen Bebauungs- und Grünordnungsplan in Oberharnsbach gemäß § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und damit Teilbereiche des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Galgenäcker III" zu ändern.
Der Plan erhält den Namen "Bebauungs- und Grünordnungsplan 'Galgenäcker IV', Oberharnsbach und 3. Änderung des Bebauungsplanes 'Galgenäcker III'".
Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.
Ein Umweltbericht wird erstellt.
Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Ortsteiles Oberharnsbach. Das Plangebiet ist wie folgt umgrenzt:
Osten und Süden – zur bestehenden Ortsbebauung hin
Norden und Westen - zur freien Landschaft hin
Folgende Grundstücke der Gemarkung Oberharnsbach liegen im Geltungsbereich:
Flurnummern ganz: 319, 320, 321, 322/1, 323/1, 324, 325/13, 325/17 und 325/18
Flurnummern teilweise: 325/14
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan wird im Regelverfahren gemäß BauGB durchgeführt.
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnungsplan und der Umweltbericht werden durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Die Inanspruchnahme dieser Flächen für Wohnbauzwecke ist durch die örtliche Nachfrage nach frei verfügbarem Bauland begründet.
Nach Erstellung des Planentwurfes werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen in einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit dargelegt und erörtert.
Burgebrach, den 14.11.2024
Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister
Markt Burgebrach