1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Krumbach“, Gemarkung Vollmannsdorf, Markt Burgebrach, Landkreis Bamberg 

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung am 15.10.2024 den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Krumbach“, Gemarkung Vollmannsdorf, mit integriertem Grünordnungsplan, gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Der Geltungsbereich beträgt ca. 3,71 ha.

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummern 527, 527/1 und 528/2 der Gemarkung Vollmannsdorf ganz und eine Teilfläche der Flurstücksnummer 508, ebenfalls Gemarkung Vollmannsdorf und wird wie folgt umgrenzt:

- im Westen, Norden, Nordosten und Südosten durch Wirtschaftswege und landwirtschaftliche Flächen

- im Süden durch ein Biotop

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

Der Markt Burgebrach beabsichtigt, ein Gewerbegebiet auf dieser landwirtschaftlich genutzten Fläche für die Erweiterung des angrenzenden Gewerbebetriebes auszuweisen.

Zum Planbereich zählt noch eine externe Ausgleichsfläche mit ca. 0,1 ha auf der Flurstücksummer 256 der Gemarkung Unterneuses.

Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Krumbach“, in der Fassung vom 15.10.2024 und die Begründung (mit Anlagen) sind

vom 28.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024 

im Internet veröffentlicht und auf der Homepage des Marktes Burgebrach unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich: https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/leben-bauen-in-burgebrach/bauen-wohnen/bauleitplanung

Zusätzlich sind die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich: https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Es wird darauf hingewiesen,

-    dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

-    dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können,

-    dass die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich auch im Rathaus Burgebrach, Hauptstraße 1-3, 96138 Burgebrach zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich ausliegen, öffentlich zugänglich sind und dort in Papierform eingesehen werden können.

-    Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Marktgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

-    Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter

-    Anlage Schalltechnische Untersuchung

-    Anlage Artenschutzrechtliche Prüfung

-    Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

•   Landratsamt Bamberg (Naturschutz, Immissionsschutz, Bodenschutz, Wasserrecht)

•   Regierung von Oberfranken

•   Wasserwirtschaftsamt Kronach

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Markt Burgebrach, 24.10.2024

Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister