18. Änderung des Flächennutzungsplanes Markt Burgebrach im Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Krumbach“, Gemarkung Vollmannsdorf, Markt Burgebrach, Landkreis Bamberg

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung am 15.10.2024 den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Krumbach“, Gemarkung Vollmannsdorf gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich beträgt ca. 2,52 ha.

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst die Flurstücksnummern 527 und 527/1 der Gemarkung Vollmannsdorf und wird wie folgt umgrenzt:

- im Westen, Norden und Nordosten durch Wirtschaftswege und landwirtschaftliche Flächen

- im Süden und Südosten durch einen bestehenden Gewerbebetrieb

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

Der Markt Burgebrach beabsichtigt, diese landwirtschaftlich genutzte Fläche als gewerbliche Baufläche für die Erweiterung des angrenzenden Gewerbebetriebes zu entwickeln. 

Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 15.10.2024 und die Begründung sind 

vom 28.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024 

im Internet veröffentlicht und auf der Homepage des Marktes Burgebrach unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich: https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/leben-bauen-in-burgebrach/bauen-wohnen/bauleitplanung 

Zusätzlich sind die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich: https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal 

Es wird darauf hingewiesen,

-    dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

-    dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können,

-    dass die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich auch im Rathaus der Burgebrach, Hauptstraße 1-3, 96138 Burgebrach zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich ausliegen, öffentlich zugänglich sind und dort in Papierform eingesehen werden können.

-    Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Marktgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

-    Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter

-    Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

•   Landratsamt Bamberg (Naturschutz, Bodenschutz, Wasserrecht)

•   Wasserwirtschaftsamt Kronach

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

  

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Markt Burgebrach, 24.10.2024

Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister