Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Zettmannsdorf“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan

im Parallelverfahren 
mit
 der 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im Bereich „Freiflächenphotovoltaik Zettmannsdorf“  

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat Schönbrunn i. Steigerwald hat in seiner Sitzung vom 29.06.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan "Freiflächenphotovoltaik Zettmannsdorf“ und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB sowie die 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren beschlossen.

In der Sitzung am 14.11.2024 wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger im Gemeinderat abgewogen und die Entwürfe für den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Zettmannsdorf“ sowie die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2  BauGB beschlossen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Es wird die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geplant. Hierfür wird auf Ebene des Flächennutzungsplanes eine Sonderbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“ ausgewiesen.

Mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Rechtsgrundlage für den im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik Zettmannsdorf“ geschaffen werden.

Änderungsbereich und Geltungsbereich

Der Änderungs-/ Geltungsbereich liegt im westlichen Gemeindegebiet von Schönbrunn i. Steigerwald nördlich des Ortsteils Zettmannsdorf (Landkreis Bamberg, Regierungsbezirk Oberfranken).

Abb. Übersicht Lage des Vorhabens

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Teilflächen mit den Flurnummern 287, 280, 281, 282, 283 und 215 jeweils Gemarkung Zettmannsdorf.

Die Lage und Abgrenzung sind aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

Abb. Geltungsbereich des Vorhabens (ohne Maßstab)

Neben den internen Ausgleichsflächen innerhalb des Geltungsbereiches ist eine externe CEF-Fläche für die Kompensation von Eingriffen in den Lebensraum für Feldvögel auf der Fl.Nr. 1375  (Gemarkung Schönbrunn i. Steigerwald) erforderlich (siehe folgende Abbildung ohne Maßstab).

Abb. CEF – Fläche (ohne Maßstab)

Die Entwürfe für den Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Zettmannsdorf“ sowie für die 08. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich jeweils in der Fassung vom  10.10.2024 bestehend aus Planblatt, Begründung, Umweltbericht und umweltrelevanter Informationen sind in der Zeit vom

von Montag, den 09.12.2024 bis einschließlich Montag, den 13.01.2025,

über die Homepage der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald

https://www.vg-burgebrach.de/gemeinde-schoenbrunn-i-steigerwald/leben-in-schoenbrunn/bauen-wohnen/bauleitplanung

sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter:

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html  veröffentlicht.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen liegen in der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach, Hauptstr. 1-3, Zimmer 1.09, 96138 Burgebrach und im Rathaus der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald, Zettmannsdorfer Str. 16, 96185 Schönbrunn i. Steigerwald während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich (gerne auch per E-Mail) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaik Zettmannsdorf“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

 

Mensch·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wohn- und (Nah)Erholungsfunktion
Fläche·         Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme
Tiere und Pflanzen/ Artenschutz

·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Tier und Pflanzenarten/Biotoptypen

·         Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten; Beurteilung der Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts

Boden·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Bodenfunktionen und -potentiale
Wasser·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Gewässer/Oberflächenwasser und Grundwasser
Luft/Klima

·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf die lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktion

·         Erfordernisse des Klimaschutzes

Landschaftsbild·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich der Funktionen des Landschaftsbildes
Kultur- und Sachgüter·         Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich Boden- und Baudenkmälern
Sonstige/allgemeine Umweltbelange

·         Wechselwirkungen unter den Schutzgütern

·         Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

·         Nutzung erneuerbarer Energien

·         Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB

·         Darstellung von Landschaftsplänen

·         Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nach-teiliger Umweltauswirkungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:

Berichte und Gutachten

-       Umweltbericht zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Freiflächenphotovoltaik Zettmannsdorf“  in der Fassung vom 10.10.2024, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)

-       Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Freiflächenphotovoltaik Zettmannsdorf“  in der Fassung vom 10.10.2024, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)

-       Büro für Artenschutz Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für eine geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage bei Zettmannsdorf 05/2024

 

Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:

-     Schutzgut Mensch: Keine Blendwirkung,

-     Schutzgut Boden: Boden für Landwirtschaft,  Erhalt Bodenfunktionen, keine Altlasten, Zinkbelastung

-     Schutzgut Wasser: Umgang mit Niederschlagswasser, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

-     Schutzgut Pflanzen, Tiere: Besonderes Artenschutzrecht Ausgleichsflächen und Kompensation, CEF-Flächen für Feldvögel

-     Schutzgut Landschaft: Maßnahmen zur Eingrünung der Anlagenflächen, Landschaftsbild

-     Schutzgut Fläche: Flächenverbrauch

-     Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange:

Standorteignung, Alternativenprüfung; Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche, Hochspannungsleitung und Gasleitung, Pflege und Entwicklung Grünland im Sondergebiet, Brandschutz

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nur Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

  

Schönbrunn i. Steigerwald, 05.12.2024

Dirk Friesen 
Erster Bürgermeister

Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald