1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Krumbach“, Gemarkung Vollmannsdorf, Markt Burgebrach, Landkreis Bamberg

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Krumbach“, Gemarkung Vollmannsdorf, mit integriertem Grünordnungsplan, beschlossen.

Der Markt Burgebrach beabsichtigt einen qualifizierten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Der Geltungsbereich beträgt ca. 3,71 ha.

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummern 527, 527/1 und 528/2 der Gemarkung Vollmannsdorf ganz und eine Teilfläche der Flurstücksnummer 508, ebenfalls Gemarkung Vollmannsdorf und wird wie folgt umgrenzt:

- im Westen, Norden, Nordosten und Südosten durch Wirtschaftswege und landwirtschaftliche Flächen

- im Süden durch ein Biotop

 Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

Die Marktgemeinde beabsichtigt, ein Gewerbegebiet auf dieser landwirtschaftlich genutzten Fläche für die Erweiterung des angrenzenden Gewerbebetriebes auszuweisen.

Zum Planbereich zählt noch eine externe Ausgleichsfläche mit ca. 0,1 ha auf der Flurstücksummer 256 der Gemarkung Unterneuses.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

In der Sitzung am 23.07.2024 hat der Marktgemeinderat Burgebrach den Vorentwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Krumbach“, Gemarkung Vollmannsdorf, mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 23.07.2024 gebilligt. Gleichzeitig hat der Marktgemeinderat beschlossen, mit dem o. g. Bauleitplanvorentwurf die Öffentlichkeit frühzeitig gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Der Vorentwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Krumbach“, in der Fassung vom 23.07.2024 und die Begründung sind

vom 12.08.2024 bis einschließlich 13.09.2024 

im Internet veröffentlicht und auf der Homepage des Marktes Burgebrach unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:

https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/leben-bauen-in-burgebrach/bauen-wohnen/bauleitplanung

Zusätzlich sind die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:

https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Die vorgenannten Planunterlagen liegen zusätzlich auch von 12.08. bis zum 14.08.2024 im Interimsrathaus Burgebrach, Lagerhausstraße 8, 96138 Burgebrach und von 26.08.2024 bis 13.09.2024 im Rathaus Burgebrach, Hauptstr. 1-3, 96138 Burgebrach zu den allgemein bekannten Öffnungszeiten aus und können dort in Papierform eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen,

-    dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

-    dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

  

Burgebrach, den 08.08.2024

 

Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister

Markt Burgebrach