Bebauungsplan " Krumbach-Nord", Krumbach Markt Burgebrach, LKRS. Bamberg

Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan in Krumbach, Markt Burgebrach, gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 17.09.2024 die eingegangenen Stellungnahmen zu den Vorbringen nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Krumbach-Nord" gewürdigt.

Aufgrund dieses Verfahrensschrittes haben sich folgende Planänderungen ergeben:

Ø Überarbeitung von Pkt. C 16 der Verbindlichen Festsetzungen hinsichtlich lärmtechnischer Bedingungen zu haustechnischen Anlagen; Anpassung der Begründung (Kap. 8.3)

Ø Überarbeitung von Pkt. A 15.3.1 der Verbindlichen Festsetzungen hinsichtlich der festgesetzten passiven Lärmschutzmaßnahmen bezogen auf das aktuelle Schallschutzgutachten Nr. 090-011791_01 des Ing.-Büros Möhler + Partner, Bamberg; Anpassung der Begründung (Kap. 8.2)

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat daraufhin in seiner Sitzung vom 17.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes "Krumbach-Nord" mit den vorstehenden Änderungen gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.

Da der Entwurf nach dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB geändert wurde, wird nach § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Gleichzeitig wird der Auslegezeitraum auf 2 Wochen verkürzt.

Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung liegt dementsprechend in der Fassung vom 17.09.2024 in der Zeit

vom 30. September 2024 bis einschließlich 14. Oktober 2024

im Rathaus des Marktes Burgebrach, Hauptstraße 1-3, 96138 Burgebrach, Zimmer Nr. 1.09 erneut öffentlich aus.

Außerdem sind Planentwurf und Begründung auf der Homepage des Marktes Burgebrach unter https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/leben-bauen-in-burgebrach/bauen-wohnen/bauleitplanung ab Beginn des Auslegezeitraumes einzusehen.

 Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, jedoch nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen.

 Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

  

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Burgebrach, den 26.09.2024

 Johannes Maciejonczyk

Erster Bürgermeister

Markt Burgebrach