Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung am 05.11.2024 den BBP/GOP „Lagerhausstraße", mit 1. Änderung vorhabenbezogener BBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände", mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach" und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock" in der Fassung vom 05.11.2024 gemäß (gem.) § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde im amtlichen Mitteilungsblatt vom 17.04.2024 gesondert bekannt gemacht.
Dieser BBP/GOP wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt.
Um den Vorgaben des § 8 Abs. 3 BauGB zu genügen, wonach ein BBP/GOP aus dem FNP/LSP zu entwickeln ist, wurden die bisherigen Darstellungen des wirksamen FNP/LSP im nachfolgend gekennzeichneten Bereich (siehe Abbildung) an die zeichnerischen Festsetzungen des BBP/GOP angepasst (Änderung von gemischte Bauflächen und Straßenverkehrsflächen in Sonderbauflächen, gemischte Bauflächen, Straßenverkehrsflächen, öffentliche Verkehrsflächen und öffentliche Grünflächen).

Bei der vom Markt Burgebrach vorgenommenen Berichtigung des FNP/LSP handelt es sich um eine Plananpassung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Ein reguläres Planänderungsverfahren gemäß den §§ 3 und 4 BauGB war insofern nicht notwendig. Eine entsprechende Planzeichnung mit der nachrichtlichen Darstellung der Berichtigung war als Anlage integrierter Bestandteil des Verfahrens zur Aufstellung des BBP/GOP „Lagerhausstraße", mit 1. Änderung vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ehemaliges Bahnhofsgelände", mit 4. Änderung Bebauungsplan „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach" und mit 4. Änderung Bebauungsplan „Im Knöckel und Steinknock" und wurde der Öffentlichkeit sowie den Behörden/ Trägern öffentlicher Belange im Zuge der Beteiligungsverfahren zur Kenntnis gegeben.
Die Planzeichnung der Berichtigung des FNP/LSP kann im Rathaus des Marktes Burgebrach (Bauamt, 1. Stock, Zimmer 1.09, Hauptstraße 1 - 3, 96138 Burgebrach) während der allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden. Ergänzend steht die Berichtigung auch online/digital auf der Homepage des Marktes Burgebrach zur Einsichtnahme zur Verfügung.
https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/leben-bauen-in-burgebrach/bauen-wohnen/bauleitplanung
Zusätzlich ist die Berichtigung auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:
https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Burgebrach, den 17.04.2025
Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister
Markt Burgebrach