Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan in Dietendorf in der Gemarkung Ampferbach, Markt Burgebrach, gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und damit Teilbereiche des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Flurhüttenäcker und Gerstengarten" zum 2. Mal zu ändern.
Der Plan erhält den Namen "Bebauungsplan Dietendorf Ost und 2. Änderung des Bebauungsplanes Flurhüttenäcker und Gerstengarten".
Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.
Das Plangebiet liegt im Osten von Dietendorf in der Gemarkung Ampferbach, Markt Burgebrach, und ist wie folgt umgrenzt:
Westen und Norden – zu bestehenden Ortsbebauung hin
Süden und Osten – zur freien Landschaft hin.
Folgende Grundstücke der Gemarkung Ampferbach liegen im Geltungsbereich:
Flurnummern ganz: 234/1, 234/2, 252, 252/1, 252/2 und 252/3
Flurnummern teilweise: 235 und 251
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Da die Voraussetzungen des § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - zutreffen, ist die Planaufstellung entsprechend den dortigen Vorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB sowie im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.
Dabei kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Das Beteiligungsverfahren ist nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Die Inanspruchnahme dieser Flächen für Wohnbauzwecke ist durch die örtliche Nachfrage nach frei verfügbarem Bauland begründet.
Burgebrach, den 22.12.2022
Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister
Markt Burgebrach