Bekanntmachung Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB für die 7. Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald hat mit Beschluss vom 13.10.2022 die 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) festgestellt.

Mit Bescheid vom 22.11.2022 (Az. 41.2-6100-4236) hat das Landratsamt Bamberg die 7. FNP-/ LSP - Änderung genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 7. FNP-/LSP - Änderung für den Änderungsbereich 1(„ÄB 1“) im Nordosten des Hauptortes Schönbrunn i. Steigerwald, östlich der Straße „Dammweg“, nordöstlich der Straße „Seeleite“ und südöstlich der Freisportanlagen des SV Frankonia Schönbrunn e. V. und für den „ÄB 2“ am nordöstlichen Siedlungsrand von Schönbrunn i. Steigerwald im direkten Übergang zur freien Landschaft, östlich an der Straße „Trab“ und direkt nördlich angrenzend an das bestehende Rasenspielfeld des SV Frankonia Schönbrunn e. V., wirksam.

Der „ÄB 1“ umfasst voll- oder teilflächig (TF) die Grundstücke mit den Flur – Nummern (Fl.-Nr.) 753 (TF), 759, 760, 761 (TF) (alle Gemarkung (Gmkg.) Schönbrunn).

Der „ÄB 2“ umfasst Teilflächen des Grundstückes mit der Fl.-Nr. 778 (Gemarkung Schönbrunn).

Die 7. FNP-/LSP - Änderung, die Planbegründung, der Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, können in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach (Bauamt, Lagerhausstraße 8, 96138 Burgebrach) während der allgemein bekannten Öffnungs-/ Dienstzeiten eingesehen und dort über deren Inhalt Auskunft verlangt werden. Ergänzend stehen die Planunterlagen auch online/digital auf der Homepage der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1)            eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2)            eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3)            nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 7. FNP-/LSP - Änderung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Schönbrunn i. Steigerwald, den 16.02.2023

 

Dirk Friesen

Erster Bürgermeister

Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald